Atemschutzgeräteträgerlehrgang

Ab einem Alter von 18 Jahren und einer vorab durchgeführten Arbeitsmedizinischen Untersuchung nach G26/3 bei einem Arbeitsmediziner darf eine Feuerwehrkameradin- und ein Feuerwehrkamerad an einem Atemschutzgeräteträgerlehrgang teilnehmen. Grundvoraussetzung für diesen Lehrgang ist die Truppmannausbildung Teil 1 und eine ent-sprechende körperliche Fitness.
In diesem Lehrgang lernen die Teilnehmerrinnen- und Teilnehmer an drei Samstagen mit insgesamt 27 Stunden den Umgang mit Umluft-abhängigen (Filtergerät) und Umluft-unabhängigen Atemschutzgerät (Pressluftatmer). Der Schwerpunkt liegt hier beim Umluftunabhängigen Atemschutzgerät.
Inhalte der Ausbildung sind:
- Grundlagen der Atmung / Atemschutztauglichkeit
Voraussetzungen für den Atemschutzgeräteträger
- Atemgifte
- Atemschutzeinsatzgrundsätze
Verantwortlichkeiten des Atemschutzgeräteträgers
Einsatzgrundsätze inkl. Atemschutzüberwachung
- Atemschutzgeräteeinsatz
Einteilung, Aufbau und Funktionsweise von Atemschutzgeräten
Handhabung von Vollschutzmasken und Filtergeräten
Handhabung des Pressluftatmers
Auch hier erhalten die Teilnehmerinnen- und Teilnehmer nach Abschluss des Lehrgangs eine Bescheinigung sowie nach Auswertung der praktischen und theoretischen Prüfung ein Zeugnis.
(Bilder Ingo Theilen)