Ausbildung an der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Jever Teil 1: Atemschutzgeräteträger/in
Mit dem 1. Bauabschnitt der neuen Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Jever wurde u. a. bereits die neue Atemschutzübungsstrecke in Dienst gestellt.
Durch die zunehmende Verwendung von Kunststoffen in Industrie und Haushalten,
den steigenden Transport von Chemikalien (Gefahrgut), die ständige Erweiterung der
Produktpalette, den Einsatz von radioaktiven Stoffen und das Auftreten von
Biogefahren (z.B. Vogelgrippe) können die Einsatzkräfte der Feuerwehren an den Einsatzstellen
nicht mehr auf Atemschutz verzichten. Durch bessere Analyseverfahren können viele
Stoffe heute überhaupt erst als gesundheitsgefährdend erkannt und eingestuft werden.
Um für den Einsatz unter Atemschutzgerät ausgebildet werden zu können, müssen die Einsatzkräfte die Truppmannausbildung als Grundausbildung jedes Feuerwehrmitglieds abgeschlossen haben. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt und gesundheitlich tauglich sein. Diese Tauglichkeit wird im Alter von 18 bis 50 Jahren alle 3 Jahre und ab 50 Jahren alljährlich durch eine/n Arbeitsmediziner/in festgestellt.
Um die Atemschutzgeräteträger/innen in Übung zu halten, müssen nach der Ausbildung theoretische Unterweisungen und mindestens zwei Übungen innerhalb von 12 Monaten durchgeführt werden. Diese besteht aus einer Belastungsübung in der Übungsstrecke der FTZ und einer Übung unter Einsatzbedingungen.
Unsere Fotos zeigen die Feuerwehrleute, die am vergangenen Samstag ihre theoretische und praktische Prüfung zum/zur Atemschutzgeräteträger/in absolviert haben.